
Sicherlich nicht! Und deshalb sollten Sie sich rechtzeitig vor Planungsbeginn mit dem Thema „Fördergelder“ intensiv auseinandersetzen. Ein kleiner Tipp: unsere Unabhängigen Finanzierungsberater stehen Ihnen jeder Zeit gerne mit kompetentem Rat zur Seite. Setzen Sie sich einfach mit Ihrem SCHWABENHAUS-Fachberater in einem unserer Standorte in Verbindung.
Bei dem Thema Fördergelder informieren wir Sie über 3 unterschiedliche Bereiche.
Alle Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland verfügen über eigene und damit unterschiedliche Wohnbauförderungen.
Diese Wohnbauförderungen unterscheiden sich nach folgenden Kriterien:
Bezogen auf das Förderprogramm sind für Sie die Bereiche Neubau und Ersterwerb wichtig.
Die Art und Höhe der Förderung richtet sich in den meisten Fällen nach der Größe des Haushaltes (z.B. 4 Personen).
Die Einkommensgrenzen für Bürger, die eine Wohnbauförderung erhalten, sind ebenfalls in den Bundesländern unterschiedlich.
Baden-Württemberg
Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Tel. 0 18 01/1 50-3 33
www.wm.baden-wuerttemberg.de oder www.l-bank.de
Bayern
Förderinstitut der BayernLB
Organ der staatlichen Wohnungspolitik
Kapellenstraße 4
D-80333 München
www.labo-bayern.de
Berlin
Beratungszentrum der Investitionsbank Berlin
Bundesallee 210
10719 Berlin
Tel. 0 30/21 25 26 60
www.investitionsbank.de
Brandenburg
Investitionsbank des Landes Brandenburg
Steinstraße 104-106
14480 Potsdam
Tel. 03 31/6 60-13 22
www.ilb.de - Eigenheimbau
Stadtgemeinde Bremen
Amt für Wohnung- u. Städtebauförderung
Breitenweg 24/26
28195 Bremen
Tel. 04 21/3 61 40 12
und
für die Stadtgemeinde Bremerhaven
Amt für Bauförderung
Hinrich-Schmalfeldte-Straße (Stadthaus 1)
27576 Bremerhaven
Tel. 04 71/5 90-24 66 und -24 67
(Postanschrift: Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven)
www.bremen.de
Hamburg
Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. 0 40/2 48 46-0
Postanschrift:
(Postfach 10 28 09, 20019 Hamburg)
www.wk-hamburg.de - Eigenheimförderung
Hessen
Beratung und Anträge bei den Wohnbauförderstellen der Landratsämter und Stadtverwaltungen sowie bei der
Landestreuhandstelle Hessen
Neue Mainzer Str. 52-58
60311 Frankfurt/Main
Tel. 0 69/91 32-25 28 und -25 67
(Postanschrift Landestreuhandstelle Hessen, 60297 Frankfurt/Main)
www.lth.de - Förderprogramme
Mecklenburg-Vorpommern
Beratung und Anträge bei den Vorprüfstellen der Landratsämter und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte,
Auskunft auch bei dem
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (Bewilligungsstelle)
Geschäftsstelle der NORD/LB Girozentrale
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Tel. 03 85/63 63-0
Nähere Auskünfte auch beim Bautelefon des Ministeriums für Arbeit und Bau
Tel. 03 85/5 88-36 66
www.lfi-mv.de
Niedersachsen
Beratung und Anträge bei den Wohnbauförderstellen der Landkreise, Städte und Gemeinden. Auskunft auch bei der Niedersächsischen Landestreuhandstelle
Hamburger Allee 4
30161 Hannover
Tel. 05 11/3 61-57 73 und -57 74
www.lts-nds.de
Nordrhein-Westfalen
Beratung und Anträge bei den Bewilligungsbehörden bei den Stadt- u. Kreisverwaltungen. Auskunft auch bei der
Wohnungsbauförderanstalt
Nordrhein-Westfalen
Friedrichstr. 62-80
40217 Düsseldorf
Tel. 02 11/8 26-76 40 und -7647
www.wfa-nrw.de ( ! stimmt nicht mehr ! )
Rheinland-Pfalz
Beratung und Anträge bei den Stadt- u. Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden. Auskunft auch beim
Ministerium der Finanzen
Kaiser-Friedrich-Str. 5
55116 Mainz
0 61 31/16 42-07, -35, -68 und 16 43 26
www.fm.rlp.de
oder bei der
Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH)
Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Telefon: 0 61 31/49 91-9 91
Telefax: 0 61 31/49 91-8 99
www.lth-rlp.de
Saarland
Beratung und Anträge über die zugelassenen Kreditinstitute (Sparkassen, Volksbanken, Saar-Bank, Sparda-Bank, DePfa Bank, Bank für Gemeinwirtschaft, Deutsche Bank Saar, Dresdner Bank, Commerzbank, HypoVereinsbank und SaarLB). Auskunft auch beim Ministerium für Finanzen u. Bundesangelegenheiten Referat Wohnbauförderung
Am Tummelplatz 7
66117 Saarbrücken
Tel. 06 81/5 01-26 13, -26 16 und -26 17
www.finanzen.saarland.de
oder bei der
SIKB
Saarländische Investitionskreditbank
Aktiengesellschaft
Atrium Haus der Wirtschaftsförderung
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Telefon 06 81/30 33 - 0
Telefax 06 81/30 33 - 1 00
www.sikb.de
Sachsen
Beratung und Anträge bei den Wohnbauförderstellen der Landkreise und kreisfreien Städte. Auskunft auch bei der
Sächsischen Aufbaubank GmbH
Pirmaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. Service Center: 0 18 03/66 44 66
(Postanschrift: Sächsische Aufbaubank GmbH, 01054 Dresden)
www.sab.sachsen.de
Sachsen-Anhalt
Beratung und Anträge bei den Wohnbauförderungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte. Auskunft auch beim
Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt
Hamackstr. 3
39104 Magdeburg
Tel. 03 91/58 91 74
www.lfi-lsa.de
Schleswig-Holstein
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel. 04 31/9 00-03
(Postanschrift: Postfach 11, 24100 Kiel)
www.ibank-sh.de
Thüringen
Beratung und Anträge bei den Wohnbausförderstellen der Landratsämter und kreisfreien Städte. Auskünfte auch bei der
Thüringer Aufbaubank
Europaplatz 5
99091 Erfurt
Tel. 03 61/74 47-0
(Postanschrift: Postfach 1 29, 99003 Erfurt)
www.aufbaubank.de
Alle wichtigen Informationen hierzu finden Sie unter:
www.kfw-foerderbank.de
Art und Umfang der Förderung
Hier beraten Sie alle unsere Fachberater in unseren SCHWABENHAUS Vertriebsstellen oder Sie informieren sich direkt:
KfW Bankengruppe
Informationszentrum
Tel. 0 18 01/33 55 77
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt/Main
www.kfw.de
Unabhängig von den oben genannten Fördermöglichkeiten bieten Landkreise, Städte und Gemeinden spezifische Förderprogramme an. Entsprechende Informationen erhalten Sie bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie bei den zuständigen Landratsämtern.