
Baukindergeld für Ihr Projekt Traumhaus
bis zum 31.03.2021
Das eigene Haus, in dem man mit der Familie leben kann, ist für viele Familien ein großer Traum, der seit 2018 auch staatlich gefördert wird. Mit dem Baukindergeld gibt die Bundesregierung bauwilligen Familien eine Förderung an die Hand, um sich genau diesen Wunsch erfüllen zu können.
Das Baukindergeld unterstützt Familien und Alleinerziehende gleichermaßen beim Bau des eigenen Traumhauses. Konkret sieht das so aus, dass Sie eine jährliche Förderung von 1.200 € über 10 Jahre pro Kind erhalten. Wenn Sie das Baukindergeld in Anspruch nehmen, erhalten Sie in 10 Jahren einen Zuschuss von 12.000 € pro Kind zu Ihrem Traumhaus.
Ihre Förderung auf einen Blick
12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro) | ![]() |
Für den Bau oder Kauf der eigenen 4 Wände | ![]() |
Für Familien mit Kindern und Alleinerziehende | ![]() |
Mit einem Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind – plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind | ![]() |
Das Baukindergeld ist kein Darlehen, sondern ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss und ist für Sie als Mutter oder Vater sicherlich sehr spannend.
Sofern Sie zwischen dem 01.01.2018 und künftig dem 31.03.2021 (bisher 31.12.2020) Ihren Kaufvertrag unterzeichnet, eine Baugenehmigung erhalten oder der frühestmögliche Baubeginn Ihres – nach dem jeweiligen Landesbaurecht – nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens in diesen Zeitraum fällt, können Sie einen Antrag auf Baukindergeld stellen.
So können Familien vom Baukindergeld profitieren - Ein Beispiel
Die folgenden Finanzierungseckdaten sind nur ein Rechenbeispiel. Lisa und Max sind Lehrer in Nordrhein-Westfalen. Sie sind beide Mitte dreißig und haben zwei Kinder, drei und fünf Jahre alt. Wegen der Kinder haben beide ihre Arbeitszeit auf 80 Prozent reduziert. Ihr gemeinsames zu versteuerndes Einkommen beträgt 76.000 Euro. Sie haben schon fast 15.000 Euro Eigenkapital angespart, sodass einer Immobilienfinanzierung nichts im Wege steht.
Jetzt erfahren sie vom Baukindergeld und rechnen die Eckdaten ihrer Baufinanzierung neu durch. Das sind die Anspruchsbedingungen, die für sie gelten: 90.000 Euro Haushaltseinkommen für Familien mit einem Kind plus 15.000 Euro für das zweite Kind ergibt eine Einkommensgrenze von 105.000 Euro. Das Einkommen von Lisa und Max liegt klar darunter. Ihnen steht ein Baukindergeld von 1.200 Euro pro Jahr und Kind zu. Damit ergibt sich für Ihre beiden Kinder eine Gesamtfördersumme von 24.000 Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren.
In 3 Schritten zum Baukindergeld

Schritt 1
Voraussetzungen prüfen
Einen Anspruch auf Baukindergeld haben Familien mit minderjährigen Kindern, die erstmalig Wohneigentum erwerben. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf mit einem Kind 90.000 Euro nicht übersteigen. Dieser Betrag erhöht sich mit jedem weiteren Kind um 15.000 Euro. Dabei sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung maßgeblich. Außerdem muss der Antragsteller für das im Haushalt lebende minderjährige Kind kindergeldberechtigt sein oder mit dem kindergeldberechtigten Elternteil in einem Haushalt leben.

Schritt 2
Fertighaus Bestellen + Baugenehmigung erhalten
Planen und individualisieren Sie Ihr Traumhaus auf Basis unserer ausgereiften und durchdachten Wohnindeen. Zusammen mit unseren Haus-Verkäufer*innen bestellen Sie Ihr Traumhaus und profitieren von der Baukindergeld Förderung. Wichtig ist, dass Sie die Baugenehmigung bis zum 31.03.2021 erhalten haben. Es gibt nahezu unendlich viele Möglichkeiten Ihr individuelles Traumhaus maßgeschneidert auf Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen anzupassen. Kreieren Sie mit unseren Architektur-Bauteilen und Design-Paketen Ihren persönlichen Haustraum!

Schritt 3
Einzug + Antragstellung
Sie stellen Ihren Antrag mit dem Nachweis Ihrer Meldebescheinigung nach Ihrem Einzug online bei der KfW. Dafür haben Sie nach dem Einzug 6 Monate Zeit. Sobald Ihr Antrag auf Baukindergeld bestätigt wurde, haben Sie ab diesem Zeitpunkt 3 Monate Zeit, Ihre Nachweise im Zuschussportal hochzuladen. Weitere Informationen zur Antragstellung, zu Voraussetzungen und Nachweisen gibt es unter www.kfw.de/baukindergeld.
Wer erhält die Förderung?
Gefördert werden Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten
- Ihr neues Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung befindet sich in Deutschland
- Ihr neues Zuhause ist zum Stichtag Ihre einzige Wohnimmobilie
- Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 € + 15.000 Euro pro Kind nicht überschreiten
- Ihre Baugenehmigung liegt zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021
Hinweis: Als Haushaltseinkommen gilt das Durchschnittseinkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor Antragstellung. Beispiel: Für Anträge im Jahr 2020 gilt Ihr Einkommen von 2018 und 2017. Schauen Sie einfach in Ihre Einkommensteuerbescheide.
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