§ 1 Veranstalter
- Veranstalter der Verlosung ist die Schwabenhaus GmbH, Industriestraße 2, 36266 Heringen (Werra), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Hersfeld unter HRB 3289, vertreten durch die Geschäftsführer Christian Baumann, Michael Belschak und Jürgen Sperzel (im Folgenden „SCHWABENHAUS“).
- Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Verlosung von Ausstattungs-Rabatten am Hausbau-Ratgeber-Tag am 15.11.2026 in der Schwabenhaus Haus-Manufaktur, Industriestraße 2, 36266 Heringen (Werra) (im Folgenden „Hausbau-Ratgeber-Tag“).
- Mit der Teilnahme erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an.
- Die Verlosung steht in keiner Verbindung zu Meta (Facebook, Instagram), Google oder anderen Plattformen, über die für sie geworben wird. Diese Plattformen sponsern, unterstützen oder organisieren die Verlosung nicht.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
- Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- ihren Wohnsitz in Deutschland haben,
- den Hausbau-Ratgeber-Tag am 15.11.2026 persönlich besuchen und
- zum Zeitpunkt der Teilnahme keinen Bauwerkvertrag mit SCHWABENHAUS geschlossen haben.
- Ausgeschlossen sind:
- Mitarbeiter von SCHWABENHAUS und mit SCHWABENHAUS verbundener Unternehmen,
- Handelsvertreter, Verkaufsberater und Kooperationspartner von SCHWABENHAUS und Danhaus,
- an der Organisation der Verlosung beteiligte Personen,
- Angehörige dieser Personen im Sinne von § 15 AO.
- Die Teilnahme ist kostenlos und hängt nicht vom Abschluss eines Vertrags oder vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung ab.
§ 3 Teilnahme und Ablauf der Verlosung
- Teilnehmen kann man ausschließlich am Sonntag, 15.11.2026, während der Öffnungszeiten des Hausbau-Ratgeber-Tags von 11 bis 16 Uhr vor Ort. Die Teilnahme erfolgt über das Online-Formular, das über die vor Ort ausgehängten QR-Codes erreichbar ist (www.schwabenhaus.de/hausbau-ratgeber-tag-gewinnspiel).
- Für die Teilnahme gibt der Teilnehmer im Formular Vorname, Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer an. Er bestätigt seine Teilnahmeberechtigung nach § 2 und akzeptiert diese Teilnahmebedingungen. Die Angaben müssen wahrheitsgemäß sein.
- Jede Person darf nur einmal teilnehmen. Mehrfachanmeldungen derselben Person werden vor der Ziehung auf eine Teilnahme reduziert.
- Mehrere Personen aus einem Haushalt dürfen jeweils einzeln teilnehmen. Für die Einlösung gilt § 6 Abs. 3.
- Anmeldungen außerhalb des Teilnahmezeitraums und Anmeldungen von Personen, die den Hausbau-Ratgeber-Tag nicht besucht haben, sind ungültig. SCHWABENHAUS behält sich vor, die Anwesenheit vor der Einlösung des Rabatts zu prüfen.
§ 4 Rabatte
- Unter allen gültigen Teilnahmen werden drei Ausstattungs-Rabatte verlost:
Platz | Ausstattungs-Rabatt |
|---|---|
1. Platz | 5.000 € |
2. Platz | 4.000 € |
3. Platz | 3.000 € |
- Ein Ausstattungs-Rabatt ist ein Preisnachlass auf Ausstattung, die in der Bemusterung zu einem Bauwerkvertrag mit SCHWABENHAUS gewählt wird. Die Bedingungen der Einlösung regelt § 6.
- Jeder Teilnehmer kann höchstens einen Rabatt gewinnen.
- Der Rabatt wird nicht bar ausgezahlt und kann nicht in Sachwerte oder andere Leistungen getauscht werden. Er ist nicht übertragbar.
§ 5 Ziehung und Benachrichtgung
- Die Ziehung findet am 30.11.2026 statt. Gezogen wird zufällig unter allen gültigen Teilnahmen. Die Ziehung ist nicht öffentlich. Sie erfolgt unter Aufsicht von zwei Mitarbeitern von SCHWABENHAUS und wird protokolliert.
- Die zuerst gezogene Teilnahme erhält den 1. Platz, die zweite den 2. Platz und die dritte den 3. Platz.
- Die Gewinner werden innerhalb von 5 Werktagen nach der Ziehung per E-Mail an die bei der Teilnahme angegebene Adresse benachrichtigt. Die Benachrichtigung dient zugleich als Nachweis des Rabatts.
- Für die Richtigkeit der E-Mail-Adresse ist der Teilnehmer verantwortlich. Ist die Benachrichtigung aus Gründen nicht zustellbar, die SCHWABENHAUS nicht zu vertreten hat, ist SCHWABENHAUS nicht zu weiteren Benachrichtigungsversuchen verpflichtet. Der Anspruch auf den Rabatt bleibt bis zum Ablauf der Frist nach § 6 Abs. 1 bestehen.
- Die Namen der Gewinner werden nicht veröffentlicht.
- Es werden keine Ersatzgewinner gezogen.
§ 6 Einlösung des Rabatts
- Voraussetzung für die Einlösung ist, dass der Gewinner bis zum 10.01.2027 einen Bauwerkvertrag mit SCHWABENHAUS schließt. Das gilt auch für einen Bauwerkvertrag, der zwischen dem Hausbau-Ratgeber-Tag und der Ziehung geschlossen wurde.
- Der Gewinner muss selbst Vertragspartei (Bauherr) des Bauwerkvertrags sein.
- Pro Bauvorhaben bzw. Bauwerkvertrag wird höchstens ein Rabatt angerechnet. Sind mehrere Gewinner Vertragspartei desselben Bauwerkvertrags, wird nur der höchste Rabatt angerechnet. Die übrigen Rabatte verfallen ersatzlos.
- Der Rabatt wird in der Bemusterung zu diesem Bauwerkvertrag auf den Preis der dort gewählten Ausstattung in folgenden Bereichen angerechnet:
- Bodenbeläge
- Wand- und Bodenfliesen
- Innentüren
- Sanitärobjekte
- Haustür
- Treppen
- Auf andere Leistungen wird der Rabatt nicht angerechnet. Ein nicht verbrauchter Restbetrag verfällt und wird nicht ausgezahlt.
- Der Rabatt ist mit anderen Aktionen von SCHWABENHAUS kombinierbar.
- Der Gewinner legt die Benachrichtigung nach § 5 Abs. 3 beim Vertragsabschluss vor oder weist auf andere Weise auf den Rabatt hin.
§ 7 Verfall und Auschluss
- Der Rabatt verfällt ersatzlos, wenn bis zum Ablauf der Frist nach § 6 Abs. 1 kein Bauwerkvertrag geschlossen wird.
- Der Rabatt entfällt außerdem, wenn der Bauwerkvertrag widerrufen, durch Rücktritt oder Kündigung beendet oder aufgehoben wird. Das gilt auch, wenn die Finanzierung scheitert.
- SCHWABENHAUS kann Teilnehmer von der Verlosung ausschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, falsche Angaben machen oder die Verlosung manipulieren oder zu manipulieren versuchen. In diesen Fällen kann ein Rabatt auch nachträglich aberkannt werden.
§ 8 Vorzeitige Beendigung, Haftung, Schlussbestimmungen
- SCHWABENHAUS kann die Verlosung aus wichtigem Grund jederzeit unterbrechen oder beenden, insbesondere wenn ihre ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet ist oder Manipulationen festgestellt werden.
- SCHWABENHAUS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Fragen zur Verlosung beantwortet SCHWABENHAUS unter [email protected] oder telefonisch unter 06624 / 930 0.